Kein Schadenersatz für Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz; Urteil des Oberlandesgerichts Dresden

Kinder

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass Eltern keine Entschädigung für den Verdienstausfall zusteht, wenn ein Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung nicht angeboten werden kann.

LKT Rundschreiben Nr. 482/2015 [PDF-Dokument: 54 kB]

31.08.2015